Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel Komm`In
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotels für den Kunden.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu vom Kunden angefragten Änderungswünschen zu den vertraglich vereinbarten Hotelleistungen, wie die Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder die Verkürzung oder Verlängerung der gebuchten Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen zu ändernden Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
2. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich zumindest in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde oder die Zahlung vom Kunden mit gültiger Kreditkarte garantiert wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 16:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch gegen das Hotel zusteht. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass das Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
3. Kundenpflichten
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
4. Vergütung
Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel verauslagt wird.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Die Entstehung, Änderung und das Entfallen von lokalen Abgaben hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis und verpflichtet und berechtigt ausschließlich das Hotel.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Hotel zu erstatten. Weist der Kunde nach, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, sind die Mahnkosten entsprechend zu verringern.
Der Kunde ist nur berechtigt, mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufzurechnen oder verrechnen.
5. Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Für die wirksame Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und/oder der Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung ist zumindest die Textform erforderlich.
Wurde ein Termin vereinbart, bis zu dem die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts möglich ist, kann der Kunde nur bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel zumindest in Textform ausgeübt wird.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält sich das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6. Rücktritt des Hotels
Hat das Hotel dem Kunden eine Option auf Hotelleistungen eingeräumt, ist das Hotel berechtigt, bis zur Ausübung der Option durch den Kunden kostenfrei vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Hotel vor dem Rücktritt dem Kunden eine angemessene Frist setzt, die Option auszuüben, und der Kunde sich nicht innerhalb der Frist schriftlich entsprechend erklärt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Punkt 3.2 vorliegt; eine vereinbarte oder gemäß Punkt 4.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels oder der Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß Punkt 6.3 ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Unabhängig davon behält sich das Hotel in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzzahlungen gegen den Kunden vor.
7. Haftung des Hotels
Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Hotels, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Das Hotel haftet für vom Kunden im Zimmersafe ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrte Sachen, wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.000,00 €. Ansonsten haftet das Hotel für Diebstahl nicht, es sei denn der Kunde weist dem Hotel ein Verschulden nach.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate nach Abreise des Kunden auf. Danach werden die Fundsachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate nach Abreise des Kunden aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels für die aufbewahrten Fundsachen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotels gelten vorstehenden Regelungen entsprechend.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die diese Geschäftsbedingungen nicht enthalten. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu ihrer Wirksamkeit zumindest in Textform zu vereinbaren.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Auf das Rechtsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung, ausgenommen die Regelungen, die auf die Anwendung des Rechts anderer Staaten verweisen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit zulässig, Köln. Das Hotel kann den Kunden nach seiner Wahl aber am Standort des Hotels oder am Sitz des Kunden verklagen.